BAFA · BEG Einzelmaßnahmen
Der Austausch von Fenstern oder Außentüren kann als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
- 15 % Grundförderung
- gegebenenfalls zusätzlich 5 % iSFP-Bonus
- Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten
- Antrag und Vorhabenbeginn müssen korrekt aufeinander abgestimmt sein