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AK BAUELEMENTE

FENSTER & AUSSENTÜREN ENERGETISCH MODERNISIEREN

Förderung frühzeitig prüfen.

Zuschuss, Ergänzungskredit oder Steuerermäßigung: Welche Möglichkeit passt, hängt vom Gebäude, von der Nutzung und von der geplanten Ausführung ab.

Wichtig: Klären Sie den Förderweg vor der Beauftragung. Für Förderanträge gelten Vorgaben zum Vorhabenbeginn und dieselbe Maßnahme darf nicht beliebig mehrfach gefördert werden.

DREI MÖGLICHE WEGE

Was grundsätzlich infrage kommt.

Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle.

ZUSCHUSS

BAFA · BEG Einzelmaßnahmen

Der Austausch von Fenstern oder Außentüren kann als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

  • 15 % Grundförderung
  • gegebenenfalls zusätzlich 5 % iSFP-Bonus
  • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten
  • Antrag und Vorhabenbeginn müssen korrekt aufeinander abgestimmt sein
Aktuelle BAFA-Informationen
ERGÄNZUNGSKREDIT

KfW · Programme 358/359

Der KfW-Ergänzungskredit kann die Finanzierung einer bereits bezuschussten energetischen Einzelmaßnahme unterstützen.

  • bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
  • nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage
  • Antrag über einen Finanzierungspartner
  • kein eigenständiger Zuschuss für Fenster oder Türen
Aktuelle KfW-Informationen
STEUERERMÄSSIGUNG

§ 35c Einkommensteuergesetz

Für energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Gebäude kann die Steuerermäßigung eine Alternative zur öffentlichen Förderung sein.

  • insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre
  • höchstens 40.000 € je begünstigtem Objekt
  • Gebäude muss bei Durchführung älter als zehn Jahre sein
  • Fachunternehmerbescheinigung und weitere Voraussetzungen erforderlich
§ 35c EStG ansehen

RECHTZEITIG ENTSCHEIDEN

Erst Förderweg, dann Auftrag.

Für dieselbe Maßnahme kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nicht zusätzlich zu einem steuerfreien Zuschuss oder einem zinsverbilligten öffentlichen Darlehen genutzt werden. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss geklärt sein, welcher Weg gewählt wird.

Keine Förder- oder Steuerberatung: Wir beraten zu Fenstern, Außentüren und ihrer technischen Ausführung. Die verbindliche Prüfung übernehmen Energieeffizienz-Experten, die Hausbank beziehungsweise eine Steuerberatung.
  1. Vorhaben besprechenGebäude, Elemente, Maße und gewünschte Ausstattung aufnehmen.
  2. Förderweg prüfenBAFA, KfW oder Steuerermäßigung mit der zuständigen Fachstelle abklären.
  3. Technik festlegenU-Werte, Verglasung und Ausführung passend zu den Anforderungen auswählen.
  4. Auftrag und UmsetzungErst nach korrekter Förderentscheidung verbindlich starten und Nachweise aufbewahren.

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz und verständlich.

Sind neue Fenster automatisch förderfähig?

Nein. Entscheidend sind unter anderem das Bestandsgebäude, die Nutzung, die technischen Werte und der korrekt gewählte Ablauf. Die Förderfähigkeit muss vorab geprüft werden.

Kann eine Haustür gefördert werden?

Eine Außentür kann im Rahmen einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle berücksichtigt werden, wenn die geltenden technischen und formalen Anforderungen erfüllt sind.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes öffentliches Darlehen für die Maßnahme nutzt, kann dafür die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nicht zusätzlich beanspruchen.

Wer bestätigt die technischen Anforderungen?

Beim BAFA-Förderweg ist regelmäßig eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Für die Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich.

IHR MODERNISIERUNGSPROJEKT

Fenster und Außentüren passend planen.

Wir stellen die technischen Produkt- und Angebotsdaten für Ihre weitere Prüfung übersichtlich zusammen.

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