Die Förderung ist an die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)" und "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455)" angedockt. Förderfähige Maßnahmen: • Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser (max. U-Wert = 1,3 W/m2K, wenn Tür in thermischer Gebäudehülle eingebunden) • Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2 • Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser • Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 • Verglasung ab P4A nach DIN EN 356 • Fenster/Fenstertür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2 • Gitter der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser • Rollläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser • Einbruch- und Überfallmeldung, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser • Türspione • Bild-Gegensprechanlagen z. B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung, elektronische Antriebssysteme für Rollläden • Nebenarbeiten: Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung, z. B. mit Braille- oder Reliefschrift, taktile Mar- kierungen an Handläufen an Treppenan- und austritten / Markierungen zur tastbaren Orientierung / Maler-, Putz- oder Estricharbeiten / notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen / Elektroarbeiten, z. B. Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen
Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen: Für Einzelmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten sowie 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag. Es müssen mindestens 500 Euro investiert – maximal werden förderfähige Investitionskosten von 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude kann frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum gestellt werden.
Ansprechpartner - Zuschuss: Ansprechpartner ist das KfW-Infocenter, erreichbar unter der Telefonnummer: 0800 53 99 002. Der Zuschuss ist über das KfW-Zuschussportal: https://public.kfw.de/zuschussportal-web zu stellen.
Kredit: Die genannten förderfähigen Maßnahmen werden alternativ über ein Darlehen gefördert. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Ansprechpartner - Kredit: Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen die Hausbank. Wichtige Hinweise: • Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. • Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen. • Die KfW-Zuschuss-Förderung ist nicht kombinierbar mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen). • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren werden ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) gefördert. Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen – von Besonderheiten für Mieter bis zum fristge- rechten Nachweis der Vorhabensdurchführung – sind auf der KfW-Homepage einsehbar: www.kfw.de/einbruchschutz